Friedrich von Ledebur (geboren am 25. Dezember 1868 in Potsdam, Deutschland; gestorben am 31. März 1947 in Königsberg, Deutschland) war ein deutscher Politiker und Jurist.
Ledebur stammte aus einer alten preußischen Adelsfamilie und wurde in Potsdam geboren. Er schloss sein Jurastudium ab und arbeitete als Anwalt in Berlin.
Politisch engagierte sich Ledebur in der Deutschkonservativen Partei. Von 1908 bis 1918 war er Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses und ab 1912 auch im Reichstag.
Nach dem Ersten Weltkrieg war Ledebur aktiver Befürworter des Versailler Vertrags und trat 1919 der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei. Er wurde als Vertreter dieser Partei in die Weimarer Nationalversammlung gewählt und war anschließend von 1919 bis 1921 Justizminister in der Regierung von Philipp Scheidemann.
Ledebur blieb auch Mitglied des Reichstags und war 1920/21 Vorsitzender der DDP-Fraktion. 1921 trat er jedoch aus Protest gegen den Kurs der Partei zurück und schloss sich der neu gegründeten Deutschen Volkspartei (DVP) an. Er blieb bis 1930 Mitglied des Reichstags und war von 1924 bis 1928 auch als Ministerialdirektor im Reichsjustizministerium tätig.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten zog sich Ledebur 1933 aus der politischen Aktivität zurück und widmete sich wieder seiner Anwaltstätigkeit. Er wurde jedoch weiterhin von den Nationalsozialisten überwacht und musste 1939 seine Kanzlei schließen.
Ledebur verbrachte die letzten Jahre seines Lebens in Königsberg, wo er im März 1947 verstarb.
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